Sockel

Am Anfang der Entwicklung war dies der physische Mechanismus zur Montage eines Prozessorchips auf der Hauptplatine eines Computers: Zum Schutz des Prozessors wurde zunächst ein Sockel auf die Hauptplatine gelötet, und anschließend wurde der Chip auf dem Sockel angebracht. Dadurch wurde die Gefahr ausgeschlossen, dass der Prozessor beim Löten überhitzt. Dank Wellenlöten und anderen Montageverfahren sind physische Sockel (in der Regel) bei modernen Prozessoren überflüssig geworden, und der Begriff bezieht sich heute auf eine beliebige Stelle auf der Hauptplatine des Computers, auf dem ein Zentralprozessor angebracht werden kann.

Eine sockelbasierte Lizenzierung zielt gewöhnlich darauf ab, die maximale Leistungsfähigkeit zu erfassen, die der Computer bei maximaler Konfiguration erreicht. Das heißt, es ist für die Lizenz nicht relevant, ob der Sockel tatsächlich (mit einem Prozessorchip) besetzt ist. Es zählt einfach nur, dass an dieser Stelle ein Zentralprozessor angebracht werden könnte. Wenn bei der Lizenz dagegen nur die Sockel gezählt werden, die tatsächlich mit Prozessoren bestückt sind, sollten Sie ggf. eine prozessorbasierte Lizenz verwenden. Beachten Sie, dass bei Lizenzen, bei denen die Sockel (leer oder bestückt) verpflichtend gezählt werden, etwa bei manchen Oracle-Lizenzen, im Zuge der Hardwareinventarisierung normalerweise nur die Anzahl der bestückten Sockel (d. h. die Zahl der Prozessoren) zurückgegeben wird. Wenn Sie auch die leeren Sockel erfassen müssen, können Sie die bei der Inventarisierung zurückgegebenen Zahlen manuell ändern. Die von Ihnen vorgenommenen Änderungen bleiben dann bei jeder weiteren Erfassung von Inventardaten erhalten.