Registerkarte „Nachweise“: Dateinachweis

IT Asset Management (Cloud)

Ein Dateinachweis ist einfach eine Datei, die auf einem Computer festgestellt wird. Dabei kann es sich einfach um den Dateinamen handeln oder um Informationen in der Datei (wie etwa um ISO-konforme Software-Identifizierungs-Tags [SWID]). Dateinachweise werden eingesetzt, wenn Installationsprogramm-Nachweise nicht ausreichen, um eine installierte Anwendung verlässlich zu identifizieren. Sie können deshalb mit Installationsprogramm-Nachweisen kombiniert werden, um die Erkennungswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

Zur automatischen Erkennung von Anwendungen aus der Bibliothek für die Anwendungserkennung werden die folgenden Eigenschaften von Dateinachweisen verwendet. Denken Sie daran, dass diese Eigenschaften Platzhalterzeichen enthalten können, um die Erkennung zu verallgemeinern:
  • Dateiname (oder in einigen Aufzählungen Name)
  • Version
  • Unternehmen
  • Beschreibung
  • Größe (wenn dieser Wert in der Abgleichsregel nicht leer ist)
    Anmerkung: Die Dateigröße wird selten für die Erkennung verwendet und die Bibliothek für die Anwendungserkennung zeichnet sie normalerweise nur zur Dateierkennung auf UNIX-ähnlichen Plattformen auf, wo andere Eigenschaften eventuell nicht ausreichen.
Diese Liste zeigt die mit der Anwendung verknüpften Dateinachweise. Für Dateinachweise sind folgende Aktionen verfügbar:
  • Details der verknüpften Nachweise anzeigen: Wählen Sie ein Element aus der Liste verknüpfter Nachweise, und klicken Sie auf Öffnen. Öffnen Sie die Eigenschaften des Nachweises durch STRG + Klicken auf den Link des Nachweisnamens (bzw. alternativ durch die von Ihrem Browser unterstützte Vorgehensweise) in einer neuen Browser-Registerkarte.
  • Weitere Nachweise hinzufügen: Geben Sie optional einen Teil des Nachweisnamens in das Suchfeld ein, und klicken Sie auf Suchen. Eine Liste der entsprechenden Nachweise wird angezeigt. Wählen Sie das entsprechende Element aus den Suchergebnissen aus (überprüfen Sie, ob es nicht bereits einer anderen Anwendung zugewiesen ist), und klicken Sie auf Nachweise hinzufügen.
  • Hinzugefügte Nachweise entfernen: Sie können nur Nachweise entfernen, die zuvor innerhalb Ihres Unternehmens verknüpft wurden (die Anwendungsquelle wird entweder als Lokal oder Flexera (erweitert) angezeigt, und die Spalte Hinzugefügte Nachweise zeigt Ja an). Wählen Sie dieses Element, und klicken Sie auf Entfernen, um die Verknüpfung zwischen dem Nachweis und dem Anwendungsdatensatz zu entfernen (der Nachweis bleibt in Ihrem Computerbestand erhalten).

In der Liste Dateinachweise sind die folgenden (alphabetisch aufgeführten) Spalten verfügbar. Einige werden standardmäßig angezeigt, andere sind über das Feld zur Spaltenauswahl (siehe Verwalten von Spalten in einer Tabelle) verfügbar.

Spaltenname Details
Hinzugefügte Nachweise

In dieser Spalte wird Ja angezeigt, wenn ein Operator die Nachweise manuell mit der Anwendung verknüpft hat. Nein wird angezeigt, wenn die Nachweise unverändert sind, wie durch die Bibliothek für die Anwendungserkennung bereitgestellt.

Dieser Wert wir automatisch aktualisiert, wenn Sie den Nachweis mit der Anwendung verknüpfen.
Anmerkung: Wenn Sie den von einem Operator hinzugefügten Nachweisdatensatz von der Anwendung trennen möchten, wählen Sie den Nachweis aus und klicken Sie auf Remove. Nachweisdatensätze, die in der Bibliothek für die Anwendungserkennung gespeichert sind (die Datensätze, bei denen in der Spalte Hinzugefügte Nachweise die Option Nein angezeigt wird), können nicht entfernt werden.
Zugewiesen

Zeigt Ja an, wenn der Nachweis mindestens einer Anwendung zugeordnet werden kann, und Nein, wenn dies nicht der Fall ist. Die Zuweisung kann automatisch über Regeln der Bibliothek für die Anwendungserkennung oder manuell durch einen Operator erfolgt sein.

Kann nicht bearbeitet werden.

Unternehmen

Der Name des Herausgebers, der im Dateinachweis angegeben ist.

Bei manuell erstellten Nachweisdatensätzen kann dieses Feld in den Nachweiseigenschaften auf der Registerkarte Allgemeine Angaben bearbeitet werden.

Beschreibung

Die entweder manuell eingegebene oder beim Inventarimport gemeldete Dateibeschreibung.

Bei manuell erstellten Datensätzen kann dieses Feld in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Allgemeine Angaben bearbeitet werden.

Ignoriert

Zeigt Ja an, wenn der Dateinachweis für Zwecke der Anwendungserkennung ignoriert wird, zeigt Nein an, wenn der Nachweis für die Anwendungserkennung verwendet werden kann. Ignorierte Nachweise sind weiterhin mit der Anwendung verknüpft, damit die Liste nicht erkannter Nachweise nicht unnötig anwächst.

Kann durch Auswahl der Optionen aus der Dropdownliste Ignoriert bearbeitet werden (in den Nachweiseigenschaften auf der Registerkarte Allgemeine Angaben).

Sprache

Die Sprache des Nachweises (falls zutreffend).

Bei manuell erstellten Datensätzen kann dieses Feld in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Allgemeine Angaben bearbeitet werden.

Übereinstimmungen
Gibt an, wie oft ein Dateinachweis im neuen Inventar ermittelt wurde.
Anmerkung: Derselbe Dateinachweis kann in mehreren Ordnern auf einem einzigen System festgestellt worden sein. Eine in der Spalte Übereinstimmungen angezeigte Zahl gibt möglicherweise nicht die Anzahl der Installationen der Softwareanwendungen wieder: Die Zahl der Installationen wird in den Nachweiseigenschaften auf der Registerkarte Anwendungen in der Spalte „Installiert“ angezeigt. Etwaige Abweichungen der Zahlen können folgende Gründe haben:
  • Mehrere Elemente desselben Inventars können einer einzigen Regel entsprechen. Wenn beispielsweise die Versionsnummer in einer Regel als „1.%“ verallgemeinert wird, zählen die Nachweise für die Versionen 1.0, 1.1 und 1.2 als separate Übereinstimmungen, können aber unter Umständen alle auf dieselbe installierte Anwendung zurückgeführt werden (wenn sie auf einem einzelnen Computer gefunden wurden).
  • Bei manchen Inventarisierungstools werden für Dubletten von Computerdatensätzen separate Nachweis-Instanzen gezählt; dagegen werden von FlexNet Manager Suite doppelte Datensätze (Dubletten) automatisch zusammengeführt, sodass die Anwendung nur ein Mal gezählt wird.

Diese Daten sind schreibgeschützt.

Name
Der Name des Dateinachweises. Der Dateinachweis wird über die ausführbaren Dateien und andere gängige Programmdateien festgestellt, die auf der Festplatte des Computers installiert sind. Auf Windows-Geräten zählen dazu beispielsweise .exe- und .dll-Dateien, auf UNIX-Plattformen alle Dateien ohne Dateierweiterung usw.
Tipp: Wenn Sie auf den Hyperlink für den Wert Name klicken, öffnen sich die Eigenschaften für diesen Zugriffsnachweis. Durch die Auswahl der Registerkarte Geräte in diesen Eigenschaften, werden alle inventarisierten Geräte aufgeführt, für die der Dateinachweis im Inventar gemeldet wurde.

Diese Daten sind schreibgeschützt.

Pfad

Unter Windows (wo dieser Wert nicht für die Anwendungserkennung verwendet wird) ist dies der Ort, an dem dieser Nachweis auf inventarisierten Geräten am häufigsten gefunden wird. Unter UNIX wird der Wert zusammen mit dem Dateinamen zurückgegeben und ist zum Zweck der Anwendungserkennung enthalten (sofern der Dateinachweis auf diese Weise verwendet wird).

Bei manuell erstellten Datensätzen kann dieses Feld in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Allgemeine Angaben bearbeitet werden. Bei Anwendungen, die über die Bibliothek für die Anwendungserkennung bereitgestellt werden, ist der Dateipfad nicht bearbeitbar.

Produktname

Der aus dem Dateinachweis bezogene Name eines Produkts.

Bei manuell erstellten Datensätzen kann dieses Feld in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Allgemeine Angaben bearbeitet werden. Über die Bibliothek für die Anwendungserkennung bereitgestellte Produktnamen sind nicht bearbeitbar.

Produktversion

Die Produktversion der Anwendung, die den Dateinachweis enthält.

Bei manuell erstellten Datensätzen kann dieses Feld in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Allgemeine Angaben der Eigenschaften des Dateinachweises bearbeitet werden. Bei Dateinachweisen, die über die Bibliothek für die Anwendungserkennung bereitgestellt werden, kann die Produktversion nicht bearbeitet werden.

Erkennungsregel
Gibt an, wie der Dateinachweis bei der Ermittlung verwendet wird, ob die Anwendung auf einem Computer installiert ist. Folgende Regeln sind möglich:
  • Mindestens einer: Ein beliebiger von mehreren so gekennzeichneten Dateinachweisen ist ausreichend, damit die Anwendung erkannt wird.
  • Nicht zulässig: Ist ein so gekennzeichneter Dateinachweis vorhanden, wird die Erkennung der Anwendung aktiv verhindert, und alle gegenteiligen Dateinachweise werden überschrieben.
  • Nicht zur Erkennung: hat drei Auswirkungen:
    • Sie verhindert, dass diese Datei in irgendeiner Weise zur Anwendungserkennung verwendet wird (wird üblicherweise eingerichtet, wenn die Anwendung durch Installationsprogramm-Nachweise ermittelt wird).
    • Sie lässt zu, dass diese Datei zur Verfolgung der Anwendungsnutzung verwendet wird, wenn dies konfiguriert ist und der FlexNet-Inventarisierungsagent herausfindet, dass die Datei ausgeführt wird.
    • Sie autorisiert die Bereinigung dieser Dateinachweise aus den Listen mit den nicht erkannten Nachweisen.
  • Erforderlich: Alle so gekennzeichneten Dateinachweise müssen vorhanden sein, damit die Anwendung erkannt wird.

Bei manuell erstellten oder mit Anwendungen verknüpften Datensätzen kann dieses Feld in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Anwendungen bearbeitet werden. Kann für Datensätze aus der Bibliothek für die Anwendungserkennung nicht geändert werden.

Tipp: Wenn eine in der Bibliothek für die Anwendungserkennung gesetzte Erkennungsregel nicht Ihren Anforderungen entspricht, können Sie diese folgendermaßen umgehen:
  1. Klicken Sie auf den Namen des Dateinachweises, um seine Eigenschaften aufzurufen, und setzen Sie in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Allgemein das Dropdown-Auswahlfeld Ignoriert auf Ja. Der Nachweisdatensatz wird dann bei der Anwendungserkennung oder in Berechnungen des Lizenzverbrauchs nicht mehr verwendet.
  2. Erstellen Sie manuell einen neuen Dateinachweis, dessen Eigenschaften identisch mit den Eigenschaften des ignorierten Datensatzes sind, nur dass Ignoriert für diesen neuen Datensatz auf Nein gesetzt werden muss.
  3. Wählen Sie in den Eigenschaften Ihres neuen Dateinachweises die Registerkarte Anwendungen aus, nutzen Sie das Suchfeld, um die entsprechende Anwendung aus den Ergebnissen zu suchen und auszuwählen, und klicken Sie auf Anwendungen hinzufügen.
  4. In der Liste der Anwendungen auf derselben Registerkarte wählen Sie in der Zeile für diese Anwendung aus der Dropdown-Liste in der Spalte Existenzregel Ihren bevorzugten Wert aus.
  5. Achten Sie darauf, die Eigenschaften Ihres neuen Dateinachweises zu Speichern.
Größe (Byte)

Gibt die Größe der Nachweisdatei an.

Tipp: Sie können dies in den Anwendungseigenschaften auf der Registerkarte Allgemeine Angaben ändern, wenn in der Spalte Quelle die Option Lokal angezeigt wird (d. h. die Anwendung manuell von einem Operator hinzugefügt wurde).
Quelle
Zeigt den Ursprung des Dateinachweises an, z. B.:
  • Flexera: wenn der Dateinachweis in der Bibliothek für die Anwendungserkennung vorhanden ist (ist dies der Fall, können Sie ihn nicht bearbeiten).
  • Flexera (erweitert): Wird angezeigt, wenn ein Operator dem ursprünglichen Datensatz aus der Bibliothek für die Anwendungserkennung eine weitere Anwendung hinzugefügt oder eine Anwendung daraus ignoriert hat, oder wenn ein ARL-Nachweis für den gleichen, bereits vorhandenen lokalen Nachweis eingeht. Dieser Status wird jedoch nicht aktualisiert.
  • Lokal: Wird angezeigt, wenn ein Operator in Ihrem Unternehmen den Datensatz für diese Anwendung angelegt hat, oder wenn ein Nachweis in den Rohdaten mit keinem in der Bibliothek für die Anwendungserkennung vorhandenen Nachweis übereinstimmt.
Version

Die für den Dateinachweis eingetragene Version. Damit kann die Version einer verknüpften Anwendung verfolgt werden, es kann sich aber auch um eine unabhängige Version der Dateinummerierung handeln.

Bei manuell erstellten Datensätzen kann dieses Feld in den Eigenschaften des Dateinachweises auf der Registerkarte Allgemeine Angaben bearbeitet werden. Aus der Bibliothek für die Anwendungserkennung bezogene Nachweisversionen sind nicht bearbeitbar.
Anmerkung: Durch falsches Bearbeiten einer Version kann der Inventarisierungsagent unter Umständen die mit dem Nachweis verknüpften Anwendungen nicht mehr erkennen. Wenn Sie die Versionsnummer ändern, achten Sie darauf, die Verbindung zur Anwendung zu prüfen, und vergewissern Sie sich, dass die Regel (oder die Platzhalterzeichen) auch für den geänderten Nachweis gilt.
Tipp: Auch wenn alle Nachweise eine eindeutige Version aufweisen sollten, können Sie sie mithilfe des Prozentzeichens % als Platzhalter mit einer Anwendung verknüpfen. Das Prozentzeichen (%) steht für null oder mehr Zeichen. So könnten die auf drei Computern für eine einzige Anwendung gemeldeten Nachweisversionen 10.1.123.0045, 10.1.126.0000 und 10.1.123.0048 lauten (z. B. für Service Packs und Hotfixes). Sie können diese Nachweise für die verknüpfte Anwendung zu einer einzigen Regel für Version 10.1.% zusammenfassen. Die Lizenzberechnungen verknüpfen dann alle drei Nachweise mit derselben Anwendung.
Anmerkung: Außerdem werden Punkt- und Kommazeichen als gegenseitige Entsprechung gewertet. Es gibt kein einzelnes Platzhalterzeichen.

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